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Interaktiver Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl

Im interaktiven Probestimmzettel können Sie testen, ob die von Ihnen bei der Wahl des Gemeinderates Pechbrunn beabsichtige Stimmvergabe rechtlich zulässig ist. Es können wie bei der tatsächlichen Wahl am 8. März 2026 Einzelstimmen und Listenstimmen vergeben werden. Es sind auch Streichungen oder die Vergabe von mehr als einer Stimme an einzelne sich bewerbenden Personen möglich. Durch einen Klick mit der „linken Maustaste“ können Stimmen vergeben und Streichungen erfolgen und durch einen Klick mit der „rechten Maustaste“ wieder rückgängig gemacht werden.

Die rechtliche Bewertung der Stimmvergabe wird Ihnen sowohl im Probestimmzettel farbig angezeigt als auch unterhalb des Probestimmzettels zusammengefasst. Grundsätzlich gilt für die Zulässigkeit der Stimmvergabe: „Jede Wählerin und jeder Wähler hat 12 Stimmen. Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.“

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